Schützenvereine verfügen in der Regel über Vereinswaffen, mit denen alle Vereinsmitglieder trainieren dürfen. Wer jedoch eine eigene Waffe besitzt macht eher selten Gebrauch davon, denn die Vereinswaffe hat auch ihre Nachteile. Die eigene Waffe kann man seinen persönlichen Bedürfnissen individuell anpassen, die Visierung auf das eigene Auge oder den Abzugswiderstand einstellen und mit Tests kann man herausfinden, welche Munition von welchem Hersteller mit welcher Laborierung die engsten Streukreise erzielt.

Mit der Vereinswaffe geht das nur bedingt. Sie wird von einer Person eingeschossen und das war´s dann meistens. Es wird nicht gern gesehen, wenn du z.B. die Visierung verstellst oder den Abzug an deine Bedürfnisse anpasst, da jeder das dann machen möchte und somit ständig an der Waffe herumgestellt wird. Auch vor einem Wettkampf kann nicht jeder Teilnehmer erst einmal stundenlang daran herumbasteln. Aus diesem Grund ist das Verstellen einer Vereinswaffe meistens tabu.

Um seine eigene Leistung am besten zu bewerten, Fehler zu analysieren, sich kontinuierlich zu verbessern und ein gleichbleibend gutes Ergebnis zu erzielen, sollte man sich eine eigene Sportwaffe zulegen.

Für die nötige waffenrechtliche Erlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

- Mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Schützenverein, der einem anerkannten Schießsportverband, wie z.B. dem Deutschen Schützenbund, angehört.

 

- Regelmäßige Teilnahme am Schießtraining, mindestens 18x pro Jahr.

 

- Ein vom Schießsportverband genehmigter Bedürfnisantrag, der das Bedürfnis des Waffenbesitzes zur Ausübung des Schießsportes bestätigt.

 

- Mindestalter von 18 Jahren für den Erwerb von Kleinkaliberwaffen

 

- Mindestalter von 25 Jahren für den Erwerb von Großkaliberwaffen. Wer jünger ist (ab 21 Jahre) und unbedingt eine GK Waffe erwerben möchte, muß sich zuvor einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen.

 

- Zuverlässigkeit, keine Vorstrafen, keine laufenden Verfahren, unauffällig bei der örtlichen Polizeidienststelle

 

- persönliche Eignung, weder alkohol- noch drogenabhängig, psychisch gesund, körperlich in der Lage sicher mit Schusswaffen umzugehen

 

- kein Mitglied in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation, Partei oder sonstiger Vereinigung

 

- bestandene Sachkundeprüfung

 

- Nachweis für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen (zertifizierter Waffenschrank)