- 12.05.2026 Neue Satzung V2.2
- 01.04.2026 Gaststätte Öffnungszeiten
- 03.08.2025 Neuer Schützenkönig David Matthes
- 12.05.2026 Neue Satzung V2.2
- 01.04.2026 Gaststätte Öffnungszeiten
- 03.08.2025 Neuer Schützenkönig David Matthes
- 12.05.2026 Neue Satzung V2.2
- 01.04.2026 Gaststätte Öffnungszeiten
- 03.08.2025 Neuer Schützenkönig David Matthes
- 12.05.2026 Neue Satzung V2.2
- 01.04.2026 Gaststätte Öffnungszeiten
- 03.08.2025 Neuer Schützenkönig David Matthes
Geschäftsordnung V2.2
Bürgerliche Schützengesellschaft Bergrheinfeld 1924 e.V.
Geschäftsordnung der Vorstandschaft
In ihrer konstituierenden Sitzung vom xx.xx.2026 hat sich die mit Beschluss der Generalversammlung vom xx.xx.2026 gewählte Vorstandschaft gem. § 12 VIII der Satzung nachfolgende Geschäftsordnung gegeben:
§ 1 - Geschäftsführung
Die Vorstandschaft führt die Geschäfte der Bürgerlichen Schützengesellschaft Bergrheinfeld 1924 e.V. entsprechend der Vereinssatzung im Rahmen der Vorstandssitzungen sowie nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.
Der 1. Schützenmeister leitet als Vorstandsvorsitzender die Vorstandschaft. Im Falle einer Verhinderung, gleich aus welchem Grund, wird er durch den 2. Schützenmeister vertreten.
§ 2 – Vorstandschaft und Vorstandssitzung
Die Vorstandschaft ist unabhängig davon ob alle Vorstandspositionen besetzt sind, beschlussfähig, wenn mindestens ein Schützenmeister und zwei weitere Mitglieder anwesend sind.
Die Vorstandssitzungen werden vom Schützenmeister einberufen und geleitet. Die Einberufung kann mündlich, fernmündlich oder in Textform erfolgen. Die Angabe einer Tagesordnung ist nicht erforderlich. Die Einberufung soll mindestens eine Woche im Voraus erfolgen. Soweit dringende Geschäfte es gebieten, kann auf die Einhaltung einer Frist verzichtet werden.
Vorstandssitzungen können als Präsenzveranstaltung, Online-Versammlung, Video-Telefonkonferenz oder Präsenzversammlung in Kombination mit einer Online-Versammlung und/oder einer Video-Telefonkonferenz durchgeführt werden.
Es soll im Kalendervierteljahr mindestens eine Vorstandssitzung stattfinden.
Soweit nichts Abweichendes geregelt oder aus anderen Gründen geboten ist, fasst die Vorstandschaft ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet der 1. Schützenmeister.
In Angelegenheiten, die ein Vorstandsmitglied persönlich und direkt betreffen, ist dieses Vorstandsmitglied von der Abstimmung ausgeschlossen. In Zweifelsfragen ob eine solche Angelegenheit vorliegt, entscheidet die Vorstandschaft über diese Frage ebenfalls unter Ausschluss des betroffenen Mitgliedes.
Über die Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§ 3 - Aufgabenverteilung
Im Rahmen der nachfolgenden Aufgabenverteilung nehmen die Vorstandsmitglieder unter Beachtung der satzungsgemäßen Regelungen ihre Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich wahr. Über die wahrgenommenen Aufgaben und Geschäftsanfälle berichten die Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vorstandssitzungen und stimmen sich mit der Vorstandschaft ab, insbesondere soweit Haushaltsmittel erforderlich sind oder die Aufgabenbereiche eines oder mehrerer anderer Vorstandsmitglieder berührt werden.
Die Vorstandsmitglieder werden in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen durch Referenten, Gerätewarte, den Gesellschaftsausschuss und den Traditionsschützenmeister unterstützt. Diese werden durch Vorstandsbeschluss ernannt und abberufen. Sie sind selber nicht Mitglied der Vorstandschaft. In Anlage B zu dieser Geschäftsordnung werden sie namentlich geführt.
§ 4 - 1. Schützenmeister
Der 1. Schützenmeister vertritt als Vorstandsvorsitzender den Verein nach außen, sowohl als vertretungsbefugtes Organ des Vereins, als auch repräsentativ.
Dem 1.Schützenmeister obliegt die Leitung der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen. Im Rahmen der Leitung gibt er die Richtlinien der Geschäftsführung vor.
Dem 1. Schützenmeister obliegt die Verantwortung in waffenrechtlichen Angelegenheiten des Vereins.
Der 1. Schützenmeister wird im Falle der Verhinderung, gleich aus welchem Grund, durch den 2. Schützenmeister vertreten.
Der 1. Schützenmeister wird in repräsentativen Angelegenheiten des Vereins, insbesondere, aber nicht abschließend, im Rahmen von Fahnenabordnungen, Festumzügen und Ehrungsveranstaltungen durch den Traditionsschützenmeister unterstützt und falls erforderlich vertreten.
§ 5 - 2. Schützenmeister
Der 2. Schützenmeister vertritt den 1. Schützenmeister im Falle dessen Verhinderung, gleich aus welchem Grund, in allen Angelegenheiten.
Der 2. Schützenmeister führt die Mitgliederverwaltung.
§ 6 - Sportleiter
Dem Sportleiter obliegt die Organisation des Sportbetriebes, insbesondere die administrativen Aufgaben im Hinblick auf Meisterschaften und Rundenwettkämpfen, sowie die Sorge für eine sachgerechte Ausstattung der vereinseigenen Sportstätten und der erforderlichen Trainingsmaterialien.
Der Sportleiter wird durch die Abteilungsreferenten unterstützt. Die Aufgabenverteilung zwischen dem Sportleiter und den Abteilungsreferenten obliegt dem Sportleiter.
§ 7 - Kassier
Dem Kassier obliegen entsprechend der Satzungsbestimmungen alle Kassengeschäfte.
§ 8 – Schriftführer
Der Schriftführer führt und verwaltet die Niederschriften der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen.
Dem Schriftführer obliegt die Schriftstückverwaltung. Der Schriftführer unterstützt die Schützenmeister bei der Fertigung von Schriftstücken und anderen Texten.
Dem Schriftführer obliegt die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, einschließlich Web-Auftritt und Social-Media.
Der Schriftführer wird durch einen Referenten Medien- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Der Referent vertritt im Falle der Verhinderung den Schriftführer in Vorstandssitzungen.
§ 9 – Beisitzer
Die Aufgabenverteilung der Beisitzer untergliedert sich in nachfolgende Bereiche:
Beisitzer für Liegenschaften/Schützenhaus
Beisitzer Gastwirtschaft
Beisitzer für Vereinsveranstaltungen
Die entsprechenden Bereiche werden den gewählten Beisitzern durch diese Geschäftsordnung, einschließlich der Anlage A, zugewiesen.
Dem Beisitzer Liegenschaften/Schützenhaus obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der vereinseigenen Liegenschaften, insbesondere des Schützenhauses als solches, der Sportstätten und der Außenanlagen. Der Beisitzer wird durch die Gerätewarte unterstützt. Die Aufgabenverteilung zwischen dem Beisitzer und den Gerätewarten obliegt dem Beisitzer.
Dem Beisitzer Gastwirtschaft obliegt der Betrieb der vereinseigenen Gastwirtschaft im Schützenhaus, einschließlich der Warenwirtschaft, Saalbewirtschaftung und Personalangelegenheiten. Ausgenommen hiervon sind der Abschluss und die Aufhebung bzw. Kündigung von Arbeitsverträgen.
Dem Beisitzer für Vereinsveranstaltungen obliegt die Organisation und Durchführung der nichtsportlichen Vereinsveranstaltungen, insbesondere das Schützenfest, das Silvester-Königsschießen, der Vereinsausflug, die Weihnachtsfeier, die Waldweihnacht, die Schlachtschüssel und die Mai-Wanderung. Der Beisitzer wird durch einen Veranstaltungsausschuss unterstützt.
§ 10 – Veranstaltungsausschuss
Der Veranstaltungsausschuss unterstützt den Beisitzer für Vereinsveranstaltungen bei der Organisation und Durchführung der nichtsportlichen Vereinsveranstaltungen gem. § 9 IV.
Der Beisitzer für Vereinsveranstaltungen sitzt dem Veranstaltungsausschuss vor. Er beruft den Ausschuss nach Bedarf ein und leitet ihn. Die Vorstandschaft ist über Sitzungen des Veranstaltungsausschusses zu informieren und hat ein Teilnahmerecht.
Innerhalb des Ausschusses sollen die anfallenden Aufgaben möglichst sachgerecht unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten verteilt werden.
Für die Durchführung der Veranstaltungen sind alle Mitglieder des Vereins aufgefordert sich einzubringen.
§ 11 – Traditionsschützenmeister
Der Traditionsschützenmeister unterstützt die Schützenmeister bei der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Brauchtumspflege.
Dem Traditionsschützenmeister obliegt insbesondere die Aufgabe der Organisation von Fahnenabordnungen und die Abstimmung zur Teilnahme des Vereins an Festumzügen.
Der Traditionsschützenmeister ist berechtigt den Titel Traditionsschützenmeister der Bürgerlichen Schützengesellschaft Bergrheinfeld in Wahrnehmung seiner Aufgaben zu führen.
§ 12 - Jugendleitung
Die Jugendleitung hat ein Teilnahmerecht wie auch eine Teilnahmepflicht in den Vorstandssitzungen. Der erste Jugendleiter hat im Rahmen der Vorstandssitzungen die Belange der Jugend vorzubringen und zu vertreten. Im Falle der Verhinderung erfolgt die Vertretung durch den zweiten Jugendleiter. Die Jugendleitung ist in Belangen, welche die Schützenjugend betreffen, anzuhören. Die Jugendleitung hat im Rahmen der Vorstandssitzungen über die Angelegenheiten der Schützenjugend zu berichten.
§ 13 - Sonderzuweisungen
Die Vorstandschaft kann jederzeit durch Beschluss, in Eilfällen auch der Schützenmeister alleinig, weitere ungeregelte Aufgaben den Vorstandsmitgliedern zuweisen, auch unter Abweichung der obengenannten Aufgabenverteilung, soweit die Belange des Vereins dies erfordern.
§ 14 – Budget
Die Vorstandsmitglieder werden jeweils ermächtigt im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben und unter steter Beachtung der Belange des Vereins und der Haushaltslage Aufwendungen bis zu 200 € ohne vorherige Beschlussfassung durch die Vorstandschaft zu tätigen. Abweichend hiervon gilt für den Beisitzer Liegenschaften/Schützenhaus ein Höchstbetrag von 500 €. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung gegenüber dem Kassier bleibt hiervon unberührt. Über etwaige Ausgaben ist in der nächsten Vorstandssitzung zu berichten.
Bergrheinfeld, den xx.xx.2026
Schützenmeister Schriftführer
Anlage A – Liste der satzungsgemäßen Vorstandschaft
1. Schützenmeister
2. Schützenmeister
Kassier
Schriftführer
Sportleiter
Beisitzer Liegenschaften/Schützenhaus
Beisitzer Gastwirtschaft
Beisitzer Vereinsveranstaltungen
Anlage B – Liste der von der Vorstandschaft benannten Referenden, Gerätewarte, Mitglieder des Gesellschaftsausschusses und des Traditionsschützenmeisters
Traditionsschützenmeister
Referent Langwaffe
Referent Kurzwaffe
Referent Auflage
Referent BDS
Referent Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Gerätewart
Gerätewart
Gerätewart
Mitglieder des Gesellschaftsausschuss: Max Muster
Hans Wurst








