Info Arbeitsstunden
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
seitdem in der Generalversammlung die Einführung von Pflichtarbeitsstunden beschlossen wurde, sind immer wieder Stimmen vernehmbar, die sich kritisch zu dieser Entscheidung äußern, manche durchaus positiv, andere jedoch eher ablehnend. Daher will der Vorstand noch einmal zu diesem Punkt Stellung nehmen.
1. Notwendigkeit der Maßnahme
Obwohl seit drei Jahren (vgl. die Protokolle der Generalversammlungen) immer wieder an euch appelliert wurde, euch aktiver in die Arbeiten einzubringen, war kaum eine Verbesserung zu erkennen. Die Appelle verhallten mehr oder minder ungehört, es waren immer die gleichen Personen, die sich bei Arbeitsdiensten, an der Theke oder bei Veranstaltungen engagierten. Dass sich bei diesen Mitgliedern Frustration einstellt, liegt auf der Hand. In der Generalversammlung wurde die Einstellung der Mehrzahl unserer Mitglieder sehr treffend mit „Fitnessstudio-Mentalität“ beschrieben: Durch die Bezahlung seines Mitgliedsbeitrags erwirbt man sich das Anrecht auf Leistungen, die man dann in echter Nehmermentalität in Anspruch nehmen kann.
Wir sind aber kein kommerziell betriebenes Fitnessstudio, sondern ein Verein, dessen Wohl und Wehe unser aller Aufgabe und Verpflichtung ist.
Wenn also, um nur ein Beispiel zu nennen, behördlicherseits Auflagen im Hinblick auf die Sicherheit der Stände und damit des Schießbetriebs zu erfüllen sind, so muss dem nachgekommen werden, sonst werden die Anlagen nicht weiter genehmigt, d.h. geschlossen, sodass wir letztendlich unseren Sport nicht mehr betreiben können. Das will niemand, also müssen die Arbeiten erledigt werden. Wenn wir sie aber fremdvergeben müssen, werden sie uns in Rechnung gestellt, was wir uns auf Dauer nicht leisten können. Durch die Ausgleichszahlungen für nicht erbrachte Arbeitsstunden können wir zumindest einen Teil der Arbeiten vergeben und so unsere arbeitenden Mitglieder entlasten.
2. Höhe der Ausgleichszahlung
Da wir Schwarzarbeit keinen Vorschub leisten dürfen, müssen wir Mindestlohn bezahlen, was in Summe zusammen mit den abzuführenden Abgaben und Steuern auf etwa 15 € je Stunde hinausläuft. So erklärt sich dieser Betrag.
3. Praktische Ausgestaltung
Zur Verdeutlichung sei hier nochmals der Wortlaut der Satzungsänderung vorangestellt:
[Die Mitglieder sind verpflichtet]
„d) im Rahmen des Vereinszwecks sich in einem durch die Generalversammlung zu bestimmenden Umfang jährlich mit ihrer Arbeitskraft einzubringen soweit sie im vorangegangen Kalenderjahr das 18. Lebensjahr bereits vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mitglieder, welche erst im Laufe des Jahres beitreten, haben entsprechend dem Zeitpunkt der Aufnahme ihre Arbeitskraft anteilig einzubringen. Die Vorstandschaft kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag Mitglieder ganz oder teilweise von dieser Pflicht befreien, insbesondere bei Vorliegen von Krankheit oder körperlichen Gebrechen, in Fällen, in denen die Mitgliedschaft lediglich als symbolischer Akt der Verbundenheit zum Verein besteht oder für Zweitvereinsmitglieder, deren Mitgliedschaft ausschließlich im sportlichen Interesse des Vereins liegt. Der Beschluss der Vorstandschaft ist unanfechtbar.
Konkret bedeutet das z.B.
- Mitglieder unter 18 und über 65 Jahren brauchen keine Pflichtstunden zu erbringen.
- Wer aufgrund einer Erkrankung, eines Gebrechens oder einer Behinderung keine Arbeiten ausführen kann, ist natürlich von Arbeitsdiensten befreit.
- Sachleistungen, z.B. die Gestellung von Maschinen oder Materialien, werden selbstverständlich als gleichwertig akzeptiert.
- Geleistete Arbeitsstunden können auf andere Vereinsmitglieder übertragen werden.
- „Fördermitglieder“ (man darf in unserem Falle nicht von passiven Mitgliedern sprechen, da passive Mitglieder die Sportschützeneigenschaft verlieren würden und somit die Berechtigung zum Besitz von Waffen erlöschen würde) sind ebenfalls befreit.
- Als Arbeitsstunden werden z.B. anerkannt:
- Thekendienst
- Putzarbeiten
- Hilfe bei Veranstaltungen (Bedienung, Küche, Ausschank etc.)
- Schützenfest
- Eingeteilte Standaufsichten (regulärer Schießbetrieb, Bürgerschießen etc.)
- Abordnungen Festumzügen anderer Vereine
- usw.
Wir versichern euch zudem, dass wir jeden Einzelfall wohlwollend und mit Augenmaß behandeln werden.
Wir hoffen, eure Bedenken und Vorbehalte ausräumen zu können und bieten euch zudem folgende Termine zu einer intensiveren Aussprache über eure Fragen und Anliegen an:
Dienstag, 23.04.2019, 19 Uhr im Saal des Schützenhauses
Dienstag, 30.04.2019, 19 Uhr im Saal des Schützenhauses
Eure Vorstandschaft